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   VGH Bayern, 08.03.2022 - 4 ZB 21.3101   

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https://dejure.org/2022,7369
VGH Bayern, 08.03.2022 - 4 ZB 21.3101 (https://dejure.org/2022,7369)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.03.2022 - 4 ZB 21.3101 (https://dejure.org/2022,7369)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. März 2022 - 4 ZB 21.3101 (https://dejure.org/2022,7369)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Hundesteuersatzung § 4 Abs. 2, § 11; KAG Art. 13 Abs. 1 Nr. 4, Nr. 5; AO § 162, § 169 Abs. 2, § 231 Abs. 1 Nr. 8; VwGO § 124 Abs. 2, § 124a Abs. 4
    Hundesteuerbescheid aufgrund von Schätzung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 02.09.2011 - 7 ZB 11.1033

    Untätigkeitsklage; Verwirkung des Klagerechts; Habilitationsverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2022 - 4 ZB 21.3101
    Entgegen der Meinung des Verwaltungsgerichts schließe die Möglichkeit der Erhebung einer Untätigkeitsklage die Verwirkung nicht aus; insoweit werde auf einen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 2. September 2011 (Az. 7 ZB 11.1033, BayVBl 2012, 181) Bezug genommen.

    Aus der im Zulassungsverfahren zitierten Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 2. September 2011 (BayVBl 2012, 181) folgt nichts Gegenteiliges.

  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2022 - 4 ZB 21.3101
    Der Kläger hat keinen einzelnen tragenden Rechtssatz und keine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (zu diesem Maßstab BVerfG, B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587/17 - BVerfGE 151, 173 Rn. 32 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.08.2018 - 3 B 24.18

    Anspruchsentstehung; Bildung eines Rechtssatzes; Verjährung;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2022 - 4 ZB 21.3101
    Er kann nicht stattdessen darauf vertrauen, dass sich durch bloßen Zeitablauf die durch den Steuerbescheid bereits titulierte Forderung gegen ihn erledigen bzw. eine Verwirkung des Zahlungsanspruchs eintreten werde (vgl. BFH, B.v. 1.7.2003 - II B 84/02 - juris Rn. 8; BVerwG, B.v. 29.8.2018 - 3 B 24.18 - juris Rn. 14 ff.).
  • BFH, 01.07.2003 - II B 84/02

    Verwirkung

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2022 - 4 ZB 21.3101
    Er kann nicht stattdessen darauf vertrauen, dass sich durch bloßen Zeitablauf die durch den Steuerbescheid bereits titulierte Forderung gegen ihn erledigen bzw. eine Verwirkung des Zahlungsanspruchs eintreten werde (vgl. BFH, B.v. 1.7.2003 - II B 84/02 - juris Rn. 8; BVerwG, B.v. 29.8.2018 - 3 B 24.18 - juris Rn. 14 ff.).
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